Bei Nutzerwechsel
richtig abrechnen

Zwischen­abrechnung bei Mieterwechsel
während der Abrechnungs­periode

Wenn ein Mieter oder Eigentümer auszieht, müssen Vermieter und Verwalter den Wärme- und Wasserverbrauch rechtlich sicher erfassen und korrekt aufteilen.

Bei einem Nutzerwechsel innerhalb der Abrechnungsperiode werden die Heizkosten auf den ausziehenden und den einziehenden Nutzer entsprechend den gesetzlichen Beendigungen zugeordnet.

Die Ermittlung der Verbrauchskosten soll durch Zwischenablesung oder ersatzweise auch nach der „Gradtagszahlentabelle“ erfolgen. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Temperaturen der einzelnen Monate. Nach ihr werden auch die Grundkostenanteile ermittelt.

Nutzerwechsel

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